Man mag es kaum glauben, aber die ersten
konkreten Überlegungen zu unserer Vereinsgründung haben wir bereits im
Januar 2012 begonnen, also vor fast 20 Monaten. Und gegründet ist unser
Verein immer noch nicht! Was also haben wir getrieben all diese Zeit?
Und warum wollen wir eigentlich einen Verein? Ein kleiner Rückblick soll
darüber Auskunft geben, außerdem wollen wir einen Ausblick auf die
Zukunft wagen.
MobyGames hat sie, TheLegacy hat sie, thematisch andere Seiten haben sie auch - stets die gleichen Probleme. Aufgrund dieser Erfahrungen mit anderen Datenbankprojekten hatten wir uns relativ früh auf ein zentrales Grundprinzip für das Oregami-Projekt festgelegt: die größtmögliche Unabhängigkeit von einzelnen Personen. Dieses Prinzip sollte unbedingt auch auf die Gestaltung der rechtlichen Grundlagen angewendet werden. Die bisher üblichen rechtlichen Erscheinungsformen von Spieledatenbanken (privat, halbkommerziell, kommerziell) hatten in unseren Augen einen entscheidenden Nachteil: alle diese Projekte wurden rein rechtlich von einer Person oder Firma, höchstens von zweien betrieben, was große Fragezeichen hinter der Zukunftssicherheit der Daten zurückließ. Was würde passieren, wenn diese eine Person das Interesse verlor, wenn diese eine Firma verkauft würde oder insolvent wäre? Was geschähe dann mit diesen Projekten?
Als Lösung für dieses Problem drängte sich ein Verein geradezu auf. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen hat er nämlich viele Vorteile, die wir auf unserer Vereinsseite in aller gebotenen Kürze einmal aufgelistet haben. Im Kontext der Unabhängigkeit von Einzelpersonen erschien uns besonders die Eigenschaft wichtig, dass der Verein und damit das Oregami-Projekt nicht gegen den Willen der Mitglieder zu übernehmen wäre. Auch ein Verkauf der Oregami-Daten aus dem Motiv der persönlichen Bereicherung der Mitglieder heraus wäre sinnlos, da jegliches Vereinsvermögen an den Vereinszweck gebunden wäre und nicht an die Mitglieder ausgeschüttet werden dürfte. Außerdem bliebe ein Verein immer handlungsfähig, da bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes einfach ein neues gewählt werden könnte.
Käme zur Rechtsform des Vereins später noch die Gemeinnützigkeit dazu, so würden wir auch finanziell alles getan haben, um das Projekt auf mehrere Schultern zu verteilen. Spenden und Mitgliedsbeiträge wären dann steuerlich abzugsfähig, und durch die in der Satzung verankerte Bindung des Vereinsvermögens an den Vereinszweck und die transparente und der Prüfung unterliegende Vereinsbuchführung könnten die Mitglieder bzw. Spender sehen, wohin ihr Geld fließt. Das sollte Vertrauen schaffen und damit auch die Leute anziehen, die vielleicht anderswo nicht ihre Freizeit und ihr Geld einbringen würden. Selbstverständlich war uns auch klar, dass ein gemeinnütziger Verein einen erheblichen administrativen Aufwand wie Mitgliederverwaltung und Buchhaltung mit sich bringt. Aber eine Rechtsform, die nur Vorteile hat, gibt es nunmal nicht.
Inspiriert von all diesen Überlegungen hat unser lokaler Vereinskenner daraufhin ein Regelwerk für den Oregami-Trägerverein konzipiert, dass auf der einen Seite alle wichtigen Regelungen aus der Mustersatzung der Finanzbehörden sowie dem Bürgerlichen Gesetzbuch enthält, auf der anderen Seite aber auch leicht handhabbar und verständlich ist. Danach wurde fleißig Feedback aus der Community gesammelt und eingearbeitet, u. a. wurde der digitale Lebensstil in die Vereinssatzung integriert (Stichworte E-Mail und Chat) und so manche Formulierung noch verständlicher gestaltet. Als nächsten großen Schritt haben wir die Satzung dann dem Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig (Prüfung der Eintragungsfähigkeit zum e. V.) und dem Finanzamt Leipzig (Prüfung der Gemeinnützigkeit) vorgelegt. Da es bis jetzt unseres Wissens nach noch keinen Verein gibt, der eine Internet-Spieledatenbank gemeinnützig betreiben will, waren auch hier größere Änderungen der Satzung nötig, um den etwas antiquierten Vorstellungen der Institutionen gerecht zu werden. Aber letztlich haben wir nun ein Regelwerk für unseren Trägerverein, das im Vereinsregister eintragungsfähig ist und das die Gemeinnützigkeitskriterien des Finanzamts erfüllt.
Doch wie geht es nun weiter? Zunächst mal brauchen wir mindestens sieben Personen, die sich zu einer Gründungsversammlung treffen und den Verein gründen wollen. Da wir zur Zeit mit einem Mindest-Jahresbeitrag von nur 12 Euro planen, sollte das kein Problem sein. Aus dem Kreis der Gründungsmitglieder müssen wir drei Leute finden, die die in der Satzung festgelegten Vorstandspositionen übernehmen wollen: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister. Außerdem muss die Position des Kassenprüfers besetzt werden. Der erste gewählte Vorstand wird u. a. die folgenden Aufgaben vor sich haben:
Weitere konkrete Schritte zur Vereinsgründung werden wir hier im Blog ankündigen. Stay tuned!
MobyGames hat sie, TheLegacy hat sie, thematisch andere Seiten haben sie auch - stets die gleichen Probleme. Aufgrund dieser Erfahrungen mit anderen Datenbankprojekten hatten wir uns relativ früh auf ein zentrales Grundprinzip für das Oregami-Projekt festgelegt: die größtmögliche Unabhängigkeit von einzelnen Personen. Dieses Prinzip sollte unbedingt auch auf die Gestaltung der rechtlichen Grundlagen angewendet werden. Die bisher üblichen rechtlichen Erscheinungsformen von Spieledatenbanken (privat, halbkommerziell, kommerziell) hatten in unseren Augen einen entscheidenden Nachteil: alle diese Projekte wurden rein rechtlich von einer Person oder Firma, höchstens von zweien betrieben, was große Fragezeichen hinter der Zukunftssicherheit der Daten zurückließ. Was würde passieren, wenn diese eine Person das Interesse verlor, wenn diese eine Firma verkauft würde oder insolvent wäre? Was geschähe dann mit diesen Projekten?
Als Lösung für dieses Problem drängte sich ein Verein geradezu auf. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen hat er nämlich viele Vorteile, die wir auf unserer Vereinsseite in aller gebotenen Kürze einmal aufgelistet haben. Im Kontext der Unabhängigkeit von Einzelpersonen erschien uns besonders die Eigenschaft wichtig, dass der Verein und damit das Oregami-Projekt nicht gegen den Willen der Mitglieder zu übernehmen wäre. Auch ein Verkauf der Oregami-Daten aus dem Motiv der persönlichen Bereicherung der Mitglieder heraus wäre sinnlos, da jegliches Vereinsvermögen an den Vereinszweck gebunden wäre und nicht an die Mitglieder ausgeschüttet werden dürfte. Außerdem bliebe ein Verein immer handlungsfähig, da bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes einfach ein neues gewählt werden könnte.
Käme zur Rechtsform des Vereins später noch die Gemeinnützigkeit dazu, so würden wir auch finanziell alles getan haben, um das Projekt auf mehrere Schultern zu verteilen. Spenden und Mitgliedsbeiträge wären dann steuerlich abzugsfähig, und durch die in der Satzung verankerte Bindung des Vereinsvermögens an den Vereinszweck und die transparente und der Prüfung unterliegende Vereinsbuchführung könnten die Mitglieder bzw. Spender sehen, wohin ihr Geld fließt. Das sollte Vertrauen schaffen und damit auch die Leute anziehen, die vielleicht anderswo nicht ihre Freizeit und ihr Geld einbringen würden. Selbstverständlich war uns auch klar, dass ein gemeinnütziger Verein einen erheblichen administrativen Aufwand wie Mitgliederverwaltung und Buchhaltung mit sich bringt. Aber eine Rechtsform, die nur Vorteile hat, gibt es nunmal nicht.
Inspiriert von all diesen Überlegungen hat unser lokaler Vereinskenner daraufhin ein Regelwerk für den Oregami-Trägerverein konzipiert, dass auf der einen Seite alle wichtigen Regelungen aus der Mustersatzung der Finanzbehörden sowie dem Bürgerlichen Gesetzbuch enthält, auf der anderen Seite aber auch leicht handhabbar und verständlich ist. Danach wurde fleißig Feedback aus der Community gesammelt und eingearbeitet, u. a. wurde der digitale Lebensstil in die Vereinssatzung integriert (Stichworte E-Mail und Chat) und so manche Formulierung noch verständlicher gestaltet. Als nächsten großen Schritt haben wir die Satzung dann dem Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig (Prüfung der Eintragungsfähigkeit zum e. V.) und dem Finanzamt Leipzig (Prüfung der Gemeinnützigkeit) vorgelegt. Da es bis jetzt unseres Wissens nach noch keinen Verein gibt, der eine Internet-Spieledatenbank gemeinnützig betreiben will, waren auch hier größere Änderungen der Satzung nötig, um den etwas antiquierten Vorstellungen der Institutionen gerecht zu werden. Aber letztlich haben wir nun ein Regelwerk für unseren Trägerverein, das im Vereinsregister eintragungsfähig ist und das die Gemeinnützigkeitskriterien des Finanzamts erfüllt.
Doch wie geht es nun weiter? Zunächst mal brauchen wir mindestens sieben Personen, die sich zu einer Gründungsversammlung treffen und den Verein gründen wollen. Da wir zur Zeit mit einem Mindest-Jahresbeitrag von nur 12 Euro planen, sollte das kein Problem sein. Aus dem Kreis der Gründungsmitglieder müssen wir drei Leute finden, die die in der Satzung festgelegten Vorstandspositionen übernehmen wollen: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister. Außerdem muss die Position des Kassenprüfers besetzt werden. Der erste gewählte Vorstand wird u. a. die folgenden Aufgaben vor sich haben:
- Anmeldung des Vereins bei Vereinsregister und Finanzamt
- Aufbau der Mitgliederverwaltung (insb. Eintrittsformular)
- Aufbau der Infrastruktur für Online-Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen (sicherer Chatraum)
- Eröffnung eines Bankkontos / PayPal-Accounts
- Einrichtung der Buchhaltung
- Übernahme des Hostings von oregami.org und Aufbau einer eigenen Vereinswebsite
- Umsetzung der 10 Kriterien der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft"
Weitere konkrete Schritte zur Vereinsgründung werden wir hier im Blog ankündigen. Stay tuned!
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